Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Florian Salman UG (haftungsbeschränkt), Möslweg 3a, 80939 München (im Folgenden kurz „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet) zur Durchführung von IT-Leistungen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt), gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
    2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem Anbieter, die angebotenen Leistungen ausschließlich als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und/oder als Gewerbetreibender in Anspruch zu nehmen. 
    3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. 
    4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. 
  2. Leistungsgegenstand 
    1. Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst insbesondere Leistungen in den Bereichen (a) Programmierung und Software-Entwicklung, (b) Web-Development, (c) Suchmaschinenoptimierung (SEO), sowie (d) Design-Leistungen, insbesondere des Web-Design.
    2. Die Leistungen des Anbieters erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des Anbieters vorab ausdrücklich nicht zugesichert und im Einzelfall kostenpflichtig und zusätzlich zu vereinbaren. 
    3. Im Übrigen ergeben sich die einzelnen, konkret geschuldeten Leistungen aus dem individuell vereinbarten Leistungsangebot zwischen den Parteien. 
    4. Der Anbieter ist nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen zu bedienen.
    5. Der Anbieter erfüllt die Vertragsleistungen im Rahmen der vorab getroffenen Absprache, gleichwohl unter Wahrung seiner (z.B. künstlerischen) Gestaltungsfreiheit. Davon umfasst sind insbesondere aber nicht abschließend die individuelle Zusammensetzung und Visualisierung einzelner Website-Elemente oder PlugIns. Diesbezüglich steht dem Anbieter auch das Letztentscheidungsrecht zu. 
    6. Die geschuldeten, vertraglichen Leistungsergebnisse im Bereich des Web-Developments erfordern zwecks technischer Kompatibilität die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der nachfolgenden Browser: Google Chrome, Safari und Mozilla Firefox. Die Kompatibilität mit anderen Browsern, sowie die technische Anpassung auf Nachfolger-Versionen der in S.1 genannten Browser („Relaunches“ oder „Update“) ist ausdrücklich nicht vorab zugesichert und bedarf der Abstimmung im Einzelfall. 
  3. Vertragsschluss 
    1. Die Präsentation der Leistungen auf der Homepage oder in Werbeanzeigen, sowie das auf der Homepage implementierte Kontaktformular stellen kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch der Anbieter dem Kunden gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.
    2. Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Anbieter kann anschließend per E-Mail, fernmündlich (insbesondere Telefon), oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form vom Anbieter zu erhalten.
    3. Grundlage der Leistungserbringung sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen zwischen den Parteien im konkreten Leistungsangebot. 
  4. Pflichten der Parteien während der Vertragsdurchführung; Abnahme
    1. Der Anbieter ist grundsätzlich nicht zur Vorleistung verpflichtet. Sofern im Einzelfall keine andere Abrede getroffen ist, schuldet der Anbieter sämtliche Vertragspflichten erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Ziff. 3.2. 
    2. Der Kunde stellt sicher und garantiert seinerseits über den erforderlichen, neuesten technischen Stand der Server- und Software-Umgebung zu verfügen. 
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem Anbieter Zugriff auf alle angeforderten Dateien, Unterlagen, Zugangsdaten, Passwörter, Hosting-Daten o.Ä. zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungspflichten erforderlich sind. Bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Mitwirkungspflicht ist der Anbieter von derjenigen Leistungspflicht befreit, die er infolge der unterlassenen Mitwirkungshandlung des Kunden nicht erfüllen kann. Sofern durch eine vom Kunden verschuldete Verletzung der Mitwirkungspflicht beim Anbieter Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf), hat diese grundsätzlich der Kunde zu tragen.
    4. Der Kunde ist fernerhin verpflichtet dem Anbieter den gewünschten, redaktionellen Inhalt der Website (insbesondere Bild- und Textmaterial) zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzung dieser Pflicht gilt Ziff. 4.3 S. 2, 3 entsprechend. 
    5. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehenden Rechte des Geistigen Eigentums (z.B. Website-Inhalte wie Texte, Bilder, etc.) vorliegen. Entsprechend erforderliche Einwilligungen/Genehmigungen/Lizenzen hat der Kunde selbstständig und auf eigene Kosten einzuholen. 
    6. Sofern Gegenstand der Beauftragung eine werkvertragliche Leistung ist, hat der Kunde die Vertragsleistung innerhalb von 7 Tagen als vertragsmäßig anzuerkennen (Abnahme). Erklärt sich der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zur Vertragsgemäßheit, so gilt die Leistung als vertragsgemäß (Abnahmefiktion). 
    7. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, hat der Kunde bis zur Abnahme das Recht zwei Korrekturschleifen (Revisionen) zu verlangen.
    8. Abhängig vom Umfang des Projekts kann die fertiggestellte Leistung dem Kunden über eine Testumgebung zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht seitens des Kunden nicht.
  5. Vergütung
    1. Der Anbieter rechnet grundsätzlich nach Aufwand (Anzahl an tatsächlich erbrachten Manntagen) ab. Bei Beauftragung kalkuliert der Anbieter den voraussichtlichen Aufwand an erforderlichen Manntagen (Kostenvoreinschätzung) nach bestem Wissen und Gewissen; diese Vergütung wird zwischen den Parteien als Mindestvergütung vereinbart. 
    2. Der Anbieter kann vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.
    3. Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der Anbieter berechtigt den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der Anbieter den Kunden darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der Anbieter die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen. 
    4. Alle Korrekturschleifen und sonstige Verbesserungsarbeiten (Nacharbeiten), die vom Vertragsangebot nicht umfasst sind, sind nicht entsprechend Ziffer 5.1 abgegolten, sondern vielmehr vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gilt der tatsächliche Arbeitsaufwand und die zum Zeitpunkt der entsprechenden Nacharbeiten geltende Preisliste. 
    5. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den Kunden verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der Anbieter aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
    6. Alle durch den Kunden zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich sofort mit Vertragsunterzeichnung fällig, sowie gegen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungsstellung auf ein vom Anbieter zu nennendem Bankkonto zu überweisen. Bei Aufträgen, die ein Volumen von 500,00 EUR (netto) übersteigen, sind 50 % der vereinbarten Vergütung im Voraus zu entrichten; die verbliebenen 50% werden nach Abschluss des Projekts fällig.
    7. Der Kunde kann nur gegen gerichtlich festgestellte, unbestrittene oder vom Anbieter als bestehend anerkannte Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen. 
    8. Durch die zu leistende Vergütung ist auch die Übertragung aller etwaig, durch die Arbeit des Anbieters entstandenen, Rechte des Geistigen Eigentums an den Kunden abgegolten.
  6. Haftung und Gewährleistung  
    1. Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern: 
    2. Der Anbieter haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden wegen Nichteinhaltung einer vom Kunden gegebenen Garantie oder wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels bleibt davon unberührt. 
    3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden die aufgrund eines (technischen) Umstandes aus der Sphäre (insbesondere der Server und Software-Umgebung) des Kunden entstehen, bzw. durch sein Handeln verursacht wurden. Der Anbieter übernimmt fernerhin keine Haftung an den vom Kunden zu verantwortenden Inhalten (dies umfasst auch mögliche Rechte Dritter aufgrund ihres Geistigen Eigentums) der Website.
    4. Sofern die geschuldete Leistung des Anbieters von Umständen abhängt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat (insbesondere aber nicht abschließend Beratungsleistungen wie die Suchmaschinenoptimierung „SEO“ usw.), schuldet der Anbieter ausdrücklich keinen bestimmten, quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg.  
  7. Datenschutz, Geheimhaltung 
    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere die in Ziff. 4.4 genannten) zur Erstellung und Bearbeitung der geschuldeten Programmierungsleistung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte. 
    2. Über die Beachtung der Pflicht aus Ziff. 7.1 hinaus haftet der Anbieter nicht für etwaige Folgeschäden, welche auf einem vom Anbieter nicht zu vertretenen Missbrauch und/oder Zugriff Dritter hinsichtlich der personenbezogenen Daten des Kunden beruhen. 
    3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 
  8. Rechteübertragung, Urhebernennung 
    1. Der Anbieter überträgt auf den Kunden nach erfolgter Abnahme sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. 
    2. Sämtliche Rechte stehen dem Kunden ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. 
    3. Sofern in gegenseitiger Abstimmung nach erfolgter Abnahme weitere Korrekturschleifen durch den Anbieter vorgenommen werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. 
    4. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter sämtliche Vergütungspflichten erbracht hat. 
    5. Der Kunde gestattet dem Anbieter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Vertragsleistung zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des Anbieters („Testimonial-Nutzung“). 
    6. Sofern schutzfähige Werke erstellt werden, die unter einer Open-Source oder CC-Lizenz verwendet werden, gelten die diesbezüglichen Lizenzbestimmungen. 
    7. Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter in angemessener Schrift und Hyperlink-Form als Urheber bzw. Programmierer unter der Bezeichnung „Programmierung von Florian Salman“ mit Verlinkung auf freelancer-florian.de im Impressum anzugeben.
  9. Widerrufsrecht
    1. Der Anbieter schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 355 BGB) nicht besteht.
  10. Allgemeine Bestimmungen 
    1. Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist ebenfalls München (Landgericht München I). 
    2. Im Falle von unvorhergesehenen und unvermeidbaren Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen von COVID-19) sind die Vertragspartner für die Dauer und den Umfang dieses Ereignisses von den hier aufgestellten Leistungspflichten, mit Ausnahme der vereinbarten Vergütung befreit. Der Anbieter muss sich in diesem Fall jedoch dasjenige anrechnen lassen, dass er infolge der Befreiung von der Leistungspflicht erspart oder durch andere mögliche Verwendung seiner Arbeitskraft böswillig zu erwerben unterlässt.  Die Parteien sind verpflichtet sich in diesem Zusammenhang schnellstmöglich die erforderlichen Informationen zu erteilen und ihre Verpflichtungen den jeweiligen Bedingungen unter dem Gebot von Treu und Glauben anzupassen. 
    3. Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst. 
    4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt
    5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Wichtige Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder erhebliche betriebliche und/oder wirtschaftliche Veränderungen des Anbieters. Der Anbieter wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.
    6. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. 

Stand: Februar 2021